Änderungen im SGB IX ab dem 1.1.2018 in Bezug auf das BEM (Auswahl)

Mit Wirkung vom 1.1.2018 traten einige zentrale Änderungen und Umbezifferungen im SGB IX in Kraft. In der unten stehenden Tabelle* finden Sie eine Auswahl derjenigen Änderungen, die das BEM betreffen:

Thema

alt

neu
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 

§ 84 II SGB IX

§ 167 II SGB IX
Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)

§ 28 SGB IX

§ 44 SGB IX
Interessenvertretungen

§ 93 SGB IX

§ 176 SGBIX
Präventionsgedanke: Integrationsämter bereits bei der Prävention beteiligt   § 3 Abs. 1 SGB IX
Integrationsamt als Vermittler zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretungen   § 166 Abs. 1 Satz 5 SGB IX
Kündigung: Unwirksamkeit einer Kündigungen eines schwerbehinderten Menschen ohne vorherige Beteiligung der SVB   § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX
Freistellung: Freistellung der SBV bereits ab 100 schwerbehinderten Beschäftigten

§ 96 Abs. 4

§ 179 Abs. 4
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen: Freistellung der stellvertretenden SBV bereits ab 100 schwerbehinderten Beschäftigten

§ 96 Abs. 4

§ 179 Abs. 4
Bürokraft: Kosten einer Bürokraft für die Tätigkeit als SBV trägt der Arbeitgeber   § 179 Abs. 8 Satz 3
Umbenennung: "Beauftragte/r des Arbeitgebers"

"Beauftragte/r des Arbeitgebers"
§ 98 SGB IX

"Inklusionsbeauftragte/r"
§ 181 SGB IX

Umbenennung: "Integrationsvereinbarung" "Integrationsvereinbarung"
§ 83 SGB IX
"Inklusionsvereinbarung"
§ 166 SGB IX

*Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung

Download der Broschüre ZB info "Das neue SGB IX (1/2017)" (PDF)

BEM Leistungsgruppen und Träger (Stand 2018):

BEM Leistungsgruppen und Träger

 

Siehe auch das Seminar: BEM bei psychischen Erkrankungen (2018)