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im Juni hat die Internationals Arbeitsorganisation (ILO) ein Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt verabschiedet, das auch Mobbing umfasst.
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Mit freundlichen Grüßen Carsten Burfeind
Übereinkommen zur Beendigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat ein Übereinkommen zur Beendigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt verabschiedet.
Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sind „eine Reihe inakzeptabler Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung, seien es einzelne oder wiederholte Vorfälle, die darauf abzielen, zur Folge haben oder wahrscheinlich zur Folge haben, physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden. (vgl. Art. 1 Abs. a; eigene Übersetzung)
„Jedes Mitglied soll Gesetze und Vorschriften erlassen, die Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt definieren und verbieten, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung.“ (Art. 7; eigene Übersetzung)
Mobbing ist eine besonders schwere Form von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz. In Deutschland gibt es aber – anders als z.B. in Frankreich oder Belgien – bisher keine arbeitsplatzbezogenen rechtlichen Regelungen gegen Mobbing, sondern insbesondere Rechtsvorschriften des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes oder des Strafrechts. Das erschwert ein rechtssicheres Vorgehen gegen Mobbing am Arbeitsplatz für Betroffene und Unternehmen.
Eine baldige Ratifizierung und Umsetzung der Regelungen des ILO Übereinkommens 190 würde daher Unternehmen und Betroffenen helfen, auch mit Mobbing am Arbeitsplatz eindeutiger und rechtssicher umgehen und Maßnahmen gegen Mobbing treffen zu können.
Erläuterung: Die ILO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit insgesamt 187 Mitgliedsstaaten, die jeweils durch Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgebervertretungen vertreten sind. Deutschland wird vertreten durch die Bundesregierung, den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Das sog. ILO-Übereinkommens 190 wurde im Juni auf der 108. Internationalen Arbeitskonferenz 2019 zum hundertjährigen Bestehen der ILO in Genf verabschiedet.
Hinweis: „ILO-Übereinkommen“ sind gesetzlich bindende internationale Verträge, die von den Mitgliedsstaaten freiwillig ratifiziert werden.
Begriff: „Ratifizierung: Ein von Regierungen ausgehandelter völkerrechtlicher Vertrag wird erst wirksam, wenn zuvor die Parlamente oder die Bevölkerung in einer Volksabstimmung ihre Zustimmung gegeben haben und das Staatsoberhaupt den Vertrag mit seiner Unterschrift bestätigt (=ratifiziert) hat.“ (Bundeszentrale für politische Bildung)
►Presseinformation der ILO (deutsch)
►News und Link zum Dokument (englisch)
Letzte Chance: Kursangebot "Psyche"
Die beste Konflikt- und Mobbingprävention ist die Reduktion psychischer Belastungen. Eine europaweite Befragung von 44.000 Beschäftigten ergab ein bis zu 6,5-fach erhöhtes Risiko von negativem Sozialverhalten am Arbeitsplatz betroffen zu sein, wenn die betroffene Person "dauerhaft Stress erlebt". (vgl. ►Eurofound [2015], Violence and harassment in European workplaces: Causes, impacts and policies, Dublin, S. 26)
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►Basisausbildung: Betriebliche/r Gesundheitsmanager/in Psyche
Burfeind | Beratung | Arbeitsfähigkeit erhalten und fördern
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►Zertifizierter Mediator ►Autorisierter Prozessberater unternehmensWert:Mensch ►AKKu Berater - Arbeitsfähigkeit in kleinen Unternehmen erhalten ►Externer Prozessbegleiter bei Mitarbeiter-/innenbefragungen im öffentlichen Dienst, Berlin ►Stressmanagement-Trainer nach §§20 und 20a SGB V ►train the trainer (VAk & Technische Universität Berlin)
Impressum
Carsten Burfeind, M.A.
Burfeind | Beratung Heidenheimer Str. 5 | 13467 Berlin Tel.: 030 5321 3993 | 0178 680 80 80 Mail: info@burfeind-beratung.de Web: www.burfeind-beratung.de USt-IdNr. DE289099834
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